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   VK Bund, 10.08.2000 - VK 1-19/00   

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https://dejure.org/2000,24872
VK Bund, 10.08.2000 - VK 1-19/00 (https://dejure.org/2000,24872)
VK Bund, Entscheidung vom 10.08.2000 - VK 1-19/00 (https://dejure.org/2000,24872)
VK Bund, Entscheidung vom 10. August 2000 - VK 1-19/00 (https://dejure.org/2000,24872)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags im Vergabeverfahren; Bildung einer Bietergemeinschaft in Abgrenzung zur Unterauftragnahme; Unzulässige Absprache der Vergabestelle mit einem der Bieter; Nichtberücksichtigung eines Nachtragsangebots; Charakter des ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Lieferung eines Truppenversuchsmusters für ein Flugplatzrundsichtradargerät - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Lieferung eines Versuchsmusters für ein Flugplatzrundsichtradargerät

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.08.1995 - C-433/93

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VK Bund, 10.08.2000 - VK 1-19/00
    Dazu gehören nur die am Vergabeverfahren beteiligten Bieter, was der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. August 1995, Rs C-433/93 eindeutig festgestellt hat:.
  • VK Bund, 12.10.2000 - VK 2-32/00

    Bereederung von zwei Spezialflugzeugen für einen wissenschaftlichen Einsatz

    Dies aber ist unabdingbare Voraussetzung für die Antragsbefugnis des § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 22. Februar 2000, 17 W 1/00, S. 5 ff m.w.N., 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 10. August 2000, VK 1 - 19/00; Boesen, Vergaberecht, § 107 Rdnr. 40).
  • VK Bund, 18.11.2003 - VK 2-110/03

    Dienstleistungsauftrag - Pilotprojekt Harmonisierung

    Das ist jedoch unabdingbare Voraussetzung für die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 22. Februar 2000, 17 W 1/00, S. 5 ff. m.w.N.; VK Bund, Beschluss vom 10. August 2000, VK 1 - 19/00).
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